ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Firma Ablasser hat die bereitgestellten Informationen auf dieser Website sorgfältig geprüft. Diese Informationen können sofort und
ohne vorherige Ankündigung geändert, entfernt oder ergänzt werden. Es kann keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte
Aktualität gegeben und diesbezüglich auch keine Haftung übernommen werden.
Der Schutz des Urheberrechtes umfasst den Inhalt und die Struktur der Websites. Jede Verwendung von Informationen oder Daten
(beispielsweise Texte, Textteile oder Bildmaterial) bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma Ablasser.
Die Firma Ablasser hat die bereitgestellten Informationen auf dieser Website sorgfältig geprüft. Diese Informationen können sofort und
ohne vorherige Ankündigung geändert, entfernt oder ergänzt werden. Es kann keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte
Aktualität gegeben und diesbezüglich auch keine Haftung übernommen werden.
Der Schutz des Urheberrechtes umfasst den Inhalt und die Struktur der Websites. Jede Verwendung von Informationen oder Daten
(beispielsweise Texte, Textteile oder Bildmaterial) bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma Ablasser.
LIEFERBEDINGUNGEN
1. Annahme des Auftrages
Der Auftrag gilt beiderseits als angenommen, wenn der Auftrag vom Auftraggeber unterschrieben ist
oder wenn dieser mündlich vereinbart wurde.
2. Stornorecht steht dem Auftraggeber innerhalb 8 Tagen nach Auftragsfixierung zu.
3. Arbeits- und Lieferverzögerungen können sich ergeben, wenn nicht lagervorrätige Waren bestellt
werden müssen. Hierfür können wir nicht haftbar gemacht werden.
4. Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt nach ausgeführter Arbeit bzw. Lieferung und endgültigem Abmaß laut
ÖNORM. Gesetzliche Lohn- und Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden die
bankmäßigen Verzugszinsen in Abrechnung gebracht.
5. Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Arbeitsschluß anerkannt werden.
6. Garantie
Wir garantieren für Leistungen und Lieferung entsprechend den einschlägigen ÖNORMEN.
Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Für Wasserdichtheit von Fliesen und Plattenbelägen übernehmen wir
keine Garantie.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kindberg.
8. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9. Etwaige Farbabweichungen von der Musterfliese sind produktionsbedingt und können nicht
reklamiert werden.
10. Für Fliesen, die von uns nicht ausdrücklich als frostsicher bezeichnet werden, übernehmen wir
für die Frostbeständigkeit keine Garantie.
11. Bei einer allfälligen Reparatur sind nie dieselben Fliesen vorhanden. Wir empfehlen Ihnen die
Anschaffung von Reservefliesen.
12. Bei Sonderbestellungen kein Umtausch bzw. Rücktausch möglich.
13. Mindestsortierung - Sonderangebote - Aktionsfliesen sind meist Fliesen zweiter oder dritter Wahl
und können nicht reklamiert und retour genommen werden.
1. Annahme des Auftrages
Der Auftrag gilt beiderseits als angenommen, wenn der Auftrag vom Auftraggeber unterschrieben ist
oder wenn dieser mündlich vereinbart wurde.
2. Stornorecht steht dem Auftraggeber innerhalb 8 Tagen nach Auftragsfixierung zu.
3. Arbeits- und Lieferverzögerungen können sich ergeben, wenn nicht lagervorrätige Waren bestellt
werden müssen. Hierfür können wir nicht haftbar gemacht werden.
4. Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt nach ausgeführter Arbeit bzw. Lieferung und endgültigem Abmaß laut
ÖNORM. Gesetzliche Lohn- und Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden die
bankmäßigen Verzugszinsen in Abrechnung gebracht.
5. Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Arbeitsschluß anerkannt werden.
6. Garantie
Wir garantieren für Leistungen und Lieferung entsprechend den einschlägigen ÖNORMEN.
Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Für Wasserdichtheit von Fliesen und Plattenbelägen übernehmen wir
keine Garantie.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kindberg.
8. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9. Etwaige Farbabweichungen von der Musterfliese sind produktionsbedingt und können nicht
reklamiert werden.
10. Für Fliesen, die von uns nicht ausdrücklich als frostsicher bezeichnet werden, übernehmen wir
für die Frostbeständigkeit keine Garantie.
11. Bei einer allfälligen Reparatur sind nie dieselben Fliesen vorhanden. Wir empfehlen Ihnen die
Anschaffung von Reservefliesen.
12. Bei Sonderbestellungen kein Umtausch bzw. Rücktausch möglich.
13. Mindestsortierung - Sonderangebote - Aktionsfliesen sind meist Fliesen zweiter oder dritter Wahl
und können nicht reklamiert und retour genommen werden.